Darlehen
Fälligkeitsdatum den Betrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer kann mit dem geliehenen Betrag Anschaffungen jeder Art tätigen. Er kann über das Darlehen völlig frei verfügen. Ein Darlehen ist zwar üblicherweise ein Gelddarlehen, es gibt aber auch Sachdarlehen, bei denen der Darlehensnehmer für einen bestimmten Zeitraum Eigentümer oder Miteigentümer einer Sache wird.
Läuft das Darlehen länger als ein Jahr, so werden in der Regel jährlich Zinsen fällig. Banken erheben zusätzlich zu den Darlehenszinsen häufig noch eine Darlehensgebühr für Verwaltung und Abwicklung des Darlehens. Dies ist erlaubt, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht. Das heißt, innerhalb gewisser Regeln gilt ein Vertrag immer dann, wenn sich beide Vertragsteilnehmer darauf einigen.
Darlehen unterscheidet man in endfällige Darlehen, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen und Laufzeitzinsdarlehen. Endfällige Darlehen werden nach Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt. Bei Annuitätendarlehen wird jährlich ein fixer Betrag zurückerstattet. Hierbei verringern sich mit dem zurückzuzahlenden Betrag natürlich auch die Darlehenszinsen. Die getilgte Summe steigt daher von Jahr zu Jahr an. Anders ist dies beim Tilgungsdarlehen. Hierbei bleibt die Höhe der Tilgung gleich. Die zu zahlenden jährlichen Raten werden also zunehmend kleiner. Laufzeitzinsdarlehen werden auch Ratendarlehen genannt, da in diesem Fall die Zinsen von vornherein der Darlehenssumme zugeschlagen werden. Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden Raten. Ein Sonderfall sind Bauspardarlehen. Bauspardarlehen haben eine besonders lange Laufzeit. Da Kreditinstitute Darlehen aber höchstens für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren vergeben, müssen Darlehen mit einer längeren Laufzeit zwischendrin umgeschuldet werden. Wichtig ist dazu, dass das auslaufende Darlehen erlaubt, den Kreditgeber frei auszuwählen. Will man auch für das Anschlussdarlehen günstige Zinskonditionen wahrnehmen, so muss man sich rechtzeitig um die Umschuldung kümmern. Ein Bauspardarlehen sollte auch die Möglichkeit vorsehen, während der Laufzeit Tilgungen vorzunehmen.
Jeder Darlehensgeber, also zum Beispiel die Bank, verlangt vom Darlehensnehmer darüber hinaus Sicherheiten für die Gewährung des Darlehens. Damit will der Darlehensgeber das Ausfallrisiko minimieren. Als Sicherheiten gelten die Abtretung von Grundschulden oder Forderungen oder auch die Übereignung von Sachwerten. Beim Bauspardarlehen verlangt das finanzierende Kreditinstitut in der Regel den Eintrag in den ersten Rang des Grundbuches. Damit erhält die Bank die ersten Rechte an dem Haus. Ein Vergleich verschiedener Darlehensangebote lohnt sich. Schon Bruchteile von unterschiedlichen Zinssätzen machen in der Summe oft große Beträge aus. Auch die verlangte Darlehensgebühr kann ein Darlehen unnötig teuer machen. Vor Darlehensabschluss empfiehlt es sich daher dringend, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.