Schufa

Die Schufa selbst erhebt keine Daten. Sie ist lediglich eine Datensammelstelle. Zusätzlich wertet sie Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus. Als Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung wurde die erste regionale Schufa Auskunftsstelle 1927 in Berlin gegründet. In den folgenden Jahren entstanden weiter 12 regionale

Gesellschaften in Deutschland. Daraus entstand 1952 die Bundes Schufa e.V. Heute gibt es die im Jahre 2002 umgewandelte zentrale Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden. Die bei der Schufa gespeicherten Daten werden von den Banken und anderen Vertragspartnern geliefert. Die Datenübermittlung darf nur mit Einwilligung der betroffenen Bürger erfolgen. Ausnahmen sind die Daten der Amtsgerichte im Schuldnerverzeichnis.

Unter den Auskunftsdateien hat die Schufa einen herausgehobenen Stellenwert, weil sie bei allen größeren Geschäften befragt wird. Damit sollen die Banken und Firmen vor Kreditausfällen und Zahlungsproblemen geschützt werden. Der Antragsteller muss fast immer, wenn er den Vertrag abschließen möchte, dieser Auskunft, oder dem Eintrag zustimmen (oft steht es nur im Kleingedruckten). Tut er das nicht, kommt es nicht zum Vertragsabschluß. Über diese Möglichkeiten hat die Schufa heute etwa drei viertel alle Deutschen in ihrer Datei erfasst. Das sind ca. 65 Millionen Bürger und über 433 Millionen Einzeldaten. Sie beantwortet jährlich ca. 76 Millionen Anfragen von Unternehmen und 1 Million Anfragen von Bürgern.

Für jeden Eintrag und die spätere Löschung der Daten gibt es gesetzliche Vorschriften. In der Regel sind es drei Kalenderjahre. Danach sind die gespeicherten Daten zu löschen. Der Bürger bekommt keine automatische Information über seine gespeicherten Daten. Er kann nach dem Bundesdatenschutzgesetz eine Selbstauskunft beantragen. Diese kann mündlich erfolgen ist dann auch kostenlos, jedoch nicht immer richtig, weil dabei auch Namensverwechslungen vorkommen. Eine schriftliche Selbstauskunft gibt es nur, wenn dafür vorher 7,80 € eingezahlt wurden. Diese Verfahrensweise ist bei Datenschützern umstritten und es gibt auch schon Gerichtsurteile, wo dass im Einzelfall wider zurück erstattet werden musste. Trotzdem muss auch heute noch vor der schriftlichen Selbstauskunft der Betrag eingezahlt werden, oder es gibt keine Auskunft.

Die Strukturen der Schufa bis hin zur Erfassung, Bewertung, Speicherung und Löschung der Daten sind undurchsichtig und bei Nachfragen kaum nachvollziehbar. Der Bürger ist vor falschen Daten und falschen Bewertungen nicht geschützt. Es gibt Beispiele, wo bei Kreditanträgen, oder größeren Geschäften der Betreffende eine Ablehnung erhielt. Eine kostenpflichtige Selbstauskunft ergab, dass die Einträge falsch waren, oder nicht termingerecht gelöscht wurden. Für den Bürger gibt es kaum eine Möglichkeit, sich davor zu schützen, weil auch die Datenschützer bei dieser gigantischen Datensammlung scheinbar machtlos sind.